Arbeitszeit in der Gastronomie

Vorgaben mit geregelten Ausnahmen

Dieses Thema spielt in der Gastronomie immer eine große Rolle. Ständig gibt es Diskussionen über Überstunden und Mehrarbeit. Der Druck auf die Verantwortlichen ist groß und unvorhersehbare Ereignisse schmeißen Pläne oft über den Haufen. Dabei gibt es ganz klare Gesetze und Verordnungen die dieses regeln. 

Hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte kurz aufgelistet.

(Stand 2016)

Rechte und Pflichen von Auszubildende

Volljährige Arbeitnehmer und Azubis

  • Anzahl der Arbeitstage und die max Wochenarbeitszeit regelt der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.
  • 8 - 10 Arbeitsstunden am Tag (max 60 Std/Wo).
  • 8 Std im Durchschnitt in sechs Monaten.
  • Im Arbeitsvertrag dürfen pro Woche max. 48 Std vermerkt sein (6x8 Std). Der Rest sind Überstunden.
  • Pausenzeiten 30 Min (ab 6 Std Arbeitszeit) 45 Min (ab 9 Std).
  • Pausen frühestens nach 1 Std Arbeit (spätestens nach 6 Std).
  • Die Pausen können auch in Abschnitte > 15 Min geteilt werden.
  • Zwischen zwei Schichten müssen 11 Std Ruhezeit liegen.
  • Sonntagsarbeit- Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wo.
  • Feiertagsarbeit- Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wo.

 

Minderjährige Arbeitnehmer und Azubis

  • Max Wochenarbeitszeit: 40 Std.
  • Max 8,5 Std Tagesarbeitszeit zzg. der Pausen.
  • Max 5 Tage Arbeit in der Woche.
  • Arbeitszeit nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr (mit wenigen Ausnahmen).
  • Zwischen zwei Arbeitsschichten müssen min. 12 Std Ruhezeit liegen.
  • Teildienst muss sich innerhalb von 12 Std abspielen.
  • Feiertage sind frei (mit Ausnahmen) freier Ersatztag in der gleichen Woche.
  • Berufsschulzeit ist Arbeitszeit (ab 5 Std pauschal 8 Std) sonst muss der Azubi die Reststunden arbeiten kommen.
  • Wochenende ist in der Regel frei (mit Ausnahmen) Ersatztag in der gleichen Woche.

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* bitte beachten Sie, dass wir hier keine rechtsverbindlichen Angaben machen dürfen u. dass alle Infos ohne Gewähr sind. Bei Fragen um das Thema Recht kontaktieren Sie einen Rechtsbeistand 


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