Was ist ein Progressionsvorbehalt?

Höherer Steuersatz durch Kurzarbeit?

Viele Kritiker bezeichnen den Progressionsvorbehalt als heimliche Besteuerung vom Staat durch die Hintertür. Doch worum handelt es sich eigentlich dabei genau, wo kommt er zur Anwendung und wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt in der Praxis aus? Hier sind die Antworten darauf zu finden.  

Progressionsvorbehalt und Kurzarbeit


Progressionsvorbehalt – was ist das?

Die Frage „Was ist der Progressionsvorbehalt“ kann grundsätzlich sehr einfach beantwortet werden. In manchen Fällen beziehen Arbeitnehmer nicht ihr volles Gehalt. Zum Beispiel, wenn sie eine Zeit lang Krankengeld oder Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind diese Leistungen steuerfrei.

Das klingt zunächst sehr gut. Der Haken dabei ist allerdings, dass diese sogenannten Lohnersatzleistungen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden müssen. Dort werden sie in die Ermittlung des Steuersatzes einbezogen und wirken sich steigend auf die zu zahlenden Steuern aus. Denn die Leistung selbst ist zwar steuerfrei, sie erhöht aber trotzdem die Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte.

 

In welchen Fällen kommt der Progressionsvorbehalt zur Anwendung?

Vom Progressionsvorbehalt sind unterschiedliche Leistungen betroffen. Dazu gehören vor allem Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss oder aus dem Europäischen Sozialfonds, Verdienstausfall-Entschädigungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz, steuerfreie Auslandseinkünfte sowie steuerfreie Zuschläge und Aufstockungsbeträge.

Welche Einnahmen genau dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ist im Einkommenssteuergesetz (EstG) geregelt.

 

Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt in der Praxis aus?

Herr Schneider arbeitet als Kellner in einem Restaurant. Im Jahr 2020 hat er ein zu versteuerndes Einkommen von insgesamt 20.000 Euro. Zusätzlich hat er in diesem Jahr Kurzarbeitergeld und Krankengeld in der Höhe von insgesamt 6.000 Euro erhalten.

Die Steuersätze in Deutschland sind progressiv. Das bedeutet, je mehr Einkommen jemand erzielt, desto höher ist auch der Steuersatz in Prozent. Bei einem Einkommen von 20.000 Euro beträgt der Steuersatz für Herrn Schneider 11,73 Prozent. In diesem Fall wären an Einkommenssteuer also 2.346 Euro zu bezahlen.

Für die 6.000 Euro an Zusatzleistungen wird zwar keine direkte Steuer berechnet, doch sie erhöhen die Berechnungsbasis. Das heißt, Herr Schneider zahlt zwar nur Steuern für das Einkommen von 20.000 Euro, die Ausgangsbasis für den Steuersatz ist aber das Einkommen inklusive der Lohnersatzleistungen, also 26.000 Euro. Der Steuersatz erhöht sich dadurch auf 15,385 Prozent Aus diesem Grund kommt es zu einer Mehrbelastung von 730,92 Euro. 

 

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